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Allgemeinverfügungen

Das Sächsische Oberbergamt ist Sonderpolizeibehörde nach dem Sächsischen Polizeibehördengesetz (SächsPBG). Zur Abwehr von Gefahren aus Bergbauanlagen ohne Rechtsverantwortlichen erlässt die Behörde auch Allgemeinverfügungen. Damit setzt sie die Sächsische Hohlraumverordnung um. Gegenwärtig gelten die folgenden Allgemeinverfügungen.  

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