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Öffentliche Bekanntmachungen

Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr 2013 mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (Planvereinheitlichungsgesetz) u. a. den § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes geändert. Damit hat der Gesetzgeber eine neue Bestimmung zur öffentlichen Bekanntmachung im Internet geschaffen. Die Vorschrift gibt der Behörde auf, dass  in Fällen, in denen durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet ist, deren Inhalt zugleich auch immer im Internet veröffentlicht werden soll. Das Gesetz gilt unmittelbar auch für Landesbehörden, wenn diese Bundesrecht im Auftrag des Bundes ausführen, anderenfalls auch über § 1 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG). Insofern ist das Sächsische Oberbergamt zur Anwendung des § 27 a VwVfG verpflichtet.

Das Sächsische Oberbergamt ist zuständig für eine Reihe von Entscheidungen oder Verfahren, die durch Rechtsvorschrift mit einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung verbunden sind. Dazu nutzt es zwei Fachportale und ein amtliches Veröffentlichungsmedium.

Beteiligungsportal:

  • Bekanntmachung einer öffentlichen Auslegung des Plans in Planfeststellungs- bzw. Planänderungsverfahren (§ 73 Abs. 5 und Abs. 8 VwVfG i.V.m. § 18, 19 UVPG),
  • Bekanntmachung des Erörterungstermins (§ 73 Abs. 2 VwVfG),
  • Bekanntmachung zur Ersetzung der Benachrichtigung über den Erörterungstermin (§ 73 Abs. 6 VwVfG),
  • Bekanntmachung zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans einschließlich zur Einsicht auszulegender Unterlagen (§ 74 Abs. 4 VwVfG),
  • Bekanntmachung zur Ersetzung der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses (§ 74 Abs. 5 VwVfG),
  • Bekanntmachung einer öffentlichen Auslegung eines Antrages auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und der zugehörigen Unterlagen (§ 10 Abs. 3 BImschG)

Beteiligungsportal

Logo Beteiligungsportal Sachsen

 

UVP Portal:

  • Bekanntmachung zum Bestehen/Nichtbestehen der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 Abs. 2 UVPG),
  • Bekanntmachung einer öffentlichen Auslegung des Plans in Planfeststellungs- bzw. Planänderungsverfahren mit UVP einschließlich zur Einsicht auszulegender Unterlagen (§ 73 Abs. 5 und Abs. 8 VwVfG i.V.m. §§ 18, 19 UVPG)

 

Sächsisches Amtsblatt:

  • Bekanntmachungen von Entscheidungen nach dem Bundesberggesetz (§ 5a BBergG),
  • Bekanntgabe der Aufhebung von Erlaubnissen und Bewilligungen (§ 19 Abs. 2 BBergG),
  • Bekanntmachung der Aufhebung von Bergwerkseigentum (§ 20 Abs. 2 BBergG),
  • Bekanntmachung eines vorgesehenen Baubeschränkungsgebietes (§ 107 Abs. 3 BBergG),
  • Bekanntmachung einer öffentlichen Auslegung eines Betriebsplanes (§ 48 Abs. 2 BBerg)

Das Sächsische Oberbergamt stellt nachfolgend die Volltexte der nach dem Bundesbergesetz geregelten Bekanntmachungen bereit:

Im Jahr 2019 nahm das Sächsische Oberbergamt keine Bekanntmachung aufgrund des Bundesberggesetzes vor. 

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