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Kohleausstieg

Gesetzgebung zum Kohleausstieg

Bundestag und Bundesrat haben den Ausstieg aus der Kohleverstromung per Gesetz am 3. Juli 2020 beschlossen. Der Beschluss sieht den schrittweisen Ausstieg vor, der spätestens im Jahr 2038 abgeschlossen sein soll. Bis dahin sollen jährlich Kohlekraftwerke vom Netz gehen. Für die sächsische Kohleverstromung ist der Ausstieg bis 2035 (Mitteldeutschland) bzw. 2038 (Lausitz) festgelegt. Das Gesetz sieht zudem die wiederholte Prüfung vorgezogener Stilllegungen (2026, 2029 und 2032) vor. Die jetzige Bundesregierung verfolgt das Ziel, den vollständigen Kohleausstieg idealerweise auf das Jahr 2030 vorzuziehen.

Gleichzeitig hat der Gesetzgeber ein Strukturstärkungsgesetz verabschiedet. Dies soll den betroffenen Regionen helfen, den Strukturwandel zu bewältigen. Zeitgleich zum Ausstieg treibt die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien voran. Kohleausstieg, Strukturstärkung und Ausbau von Wind- und Sonnenenergie sollem so einen Dreiklang für einen verlässlichen, sozialverträglichen und rechtssicheren Kohleausstieg bilden.

Vorsorgevereinbarungen zwischen den Braunkohlenunternehmen LEAG bzw. MIBRAG und dem Freistaat Sachsen

Die Bergbauunternehmen Lausitzer Energie Bergbau AG (LEAG) bzw. Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) und das Sächsische Oberbergamt unterzeichneten zur Sicherung der bergbaulichen Wiedernutzbarmachungs- sowie etwaiger Nachsorgeverpflichtungen für die Tagebaue Nochten, Reichwalde und Vereinigtes Schleenhain am 30. November bzw. 5. Dezember 2018 jeweils Vorsorgevereinbarungen. Die LEAG und das Sächsische Oberbergamt haben die Vereinbarung am 30. Juni 2021 maßgeblich geändert. Die für die Öffentlichkeit bestimmten Dokumente dieser Vereinbarungen finden sich auf dieser Seite.  

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