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Hohlraumkarte

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Die Karte enthält Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume vorhanden sind (Hohlraumgebiete) und Gebiete mit Halden und Restlöchern, von denen Gefahren für die Nachfolgenutzung (Sperrbereiche nach Allgemeinverfügungen) ausgehen.

Nachrichtlich stellt die Karte auch die Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen dar, die dem Geltungsbereich des Bundesberggesetzes unterliegen (Gebiete mit Grubenbauen unter Bergaufsicht). Dazu kommen die von der LMBV mbH ausgewiesenen geotechnischen Sperrbereiche in den Braunkohlenrevieren.

Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen nach § 7 SächsHohlrVO

Das sind Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume nach § 2 Abs. 1 SächsHohlrVO bekannt sind. Die Bergbehörde stellt bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, insbesondere bei geplanten Bauvorhaben, auf Antrag eine Mitteilung über mögliche Gefahren und Einschränkungen der Nachfolgenutzung aus. Sie empfiehlt die Antragstellung rechtzeitig vor Erstellung der Bauunterlagen. Dem formlosen Antrag sind zwei Exemplare eines aktuellen Auszuges aus der Liegenschaftskarte für das betroffene Grundstück beizufügen. Ein Exemplar davon erhält der Antragsteller im Rahmen der Mitteilung über unterirdische Hohlräume zurück. Für die Mitteilung erhebt die Bergbehörde eine Gebühr von 70,00 €.

Gebiete mit Grubenbauen unter Bergaufsicht (nachrichtlich)

Das sind Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen, die dem Geltungsbereich des Bundesberggesetzes unterliegen. Diese Gebiete stellt die Hohlraumkarte nur nachrichtlich und der Vollständigkeit halber in der Hohlraumkarte dar. 

Geotechnische Sperrbereiche

Die LMBV hat aufgrund von Rutschungen und Geländeeinbrüchen in Bereichen von Innenkippen und Halden des ehemaligen Braunkohlebergbaus geotechnische Sperrbereiche zum Schutz der Öffentlichkeit vor möglichen geotechnischen Gefährdungen ausgewiesen. Für diese Sperrbereiche besteht generelles Betretungsverbot, wovon Ausnahmen möglich sind. Die geotechnischen Sperrbereiche sind durch Verbotsschilder gekennzeichnet.

Für Bereiche des ehemaligen Braunkohlenbergbaus ohne Rechtsnachfolger hat das Sächsische Oberbergamt die geotechnischen Sperrbereiche mit Allgemeinverfügungen auf Grundlage des Sächsischen Polizeibehördengesetzes in Verbindung mit der Sächsischen Hohlraumverordnung festgelegt.

Weitere Informationen zu den einzelnen geotechnischen Sperrbereichen sind in der Hohlraumkarte über die Sachdatenabfrage abrufbar. Der Abruf ist mit Linksklick auf das Gebiet und Auswahl der Kartenebene „geotechnische Sperrbereiche“ möglich. Dort ist auch angegeben, wern auf welcher rechtlichen Grundlage den jeweiligen geotechnischen Sperrbereich ausgewiesen hat.

Datenbereitstellung und Datennutzung

Die Daten der geotechnischen Sperrbereiche der LMBV beruhen auf den digital geführten Daten des Bergmännischen Risswerkes nach den §§ 63, 64 BBergG. Die LMBV hat diese  durch datentechnische Transformation in das verwendete Herausgeberformat im Geoportal umgewandelt. Eine Nutzung der bereitgestellten Daten zu kommerziellen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der LMBV. Die LMBV aktualisiert die Daten wöchentlich.

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