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Naturschutz

Win-Win-Situation Ökologie und Ökonomie

Der verbreitete übertägige Bergbau auf Kiese, Sande, Festgesteine, Kaolin und Ton führt zur Entstehung von verschiedenen Nischen-Lebensräumen. Vorübergehend nicht bzw. wenig bewirtschaftete Flächen dienen auch der Besiedlung gefährdeter und geschützter Arten. Unternehmen können so wichtige Ersatzlebensräume, insbesondere auch für Pionierarten, schaffen. Bergbauunternehmen können mit  Zulassung von Sukzession statt Vermeidungspflege oder Vergrämung maßgeblich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen. Das ist regelmäßig schon mit geringen Kosten möglich.

Handlungsrahmen der Bergbehörde

Das Sächsische Oberbergamt bringt das öffentliche Interesse an der Schaffung verschiedener Nischen-Lebensräume in den Verwaltungsvollzug ein. Hierzu nutzt es die gegebenen Möglichkeiten aus EU-, Bundes- und Landesrecht in den verschiedenen Stufen der Betriebsplanzulassungen und bei anderen Genehmigungen. Alle Verwaltungsentscheidungen sind davon getragen, die Belange des Naturschutzes mit anderen privaten und öffentlichen Interessen möglichst optimal zusammenzubringen. Die Bergbehörde setzt dabei auf das Prinzip Agieren statt Reagieren und zeigt Unternehmen und anderen Beteiligten Handlungsmöglichkeiten, u. a. mit Analyse von Chancen und Risiken auf. Die Bergbehörde setzt dazu auch möglichst früh auf vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Vertretern, die die Belange des Bergbaus und des Naturschutzes vertreten. Im Vollzug nutzt das Sächsische Oberbergamt Ermesensspielräume, um mehr Natur auf Zeit und auf Dauer, statt viel Zeit ohne Natur zu ermöglichen.

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(© Firmengruppe Rösl/Alexandra Suchan)

Ökologischer Ansatz im Tagebau Zschepplin

Ökologischer Ansatz im Tagebau Zschepplin
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(© Firmengruppe Rösl/Alexandra Suchan)

Ökologischer Ansatz im Tagebau Zschepplin

Ökologischer Ansatz im Tagebau Zschepplin
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